Beleginfo online senden
LFBline.com

1. Produktbeschreibung


Auf der Homepage lfbline.com haben wir eine neuartige Software entwickelt, die die Übertragung der Beleginformation an die Steuerkanzlei vereinfachen soll. Sie gilt ausschließlich für die Buchführung bei Einnahmen-Ausgaben Rechnern gem. § 4 Abs. 3 EStG.
Bisher mussten Belege (Ein- und Ausgangsrechnungen, Zahlungsbelege, Bankbelege, ...), die an die Steuerkanzlei zur Verbuchung zu übermitteln waren, per Postpaket gesendet werden. Dies war zeitraubend und kostenintensiv.
Unser neuartiges Internetprogramm ermöglicht dem Kunden eine Eintragung seiner Beleginformation in bereitgestellte Eingabefelder, welche via Internet an lfbline.com übertragen werden. Diese Eintragung (sie ist keine Buchung!!) verlangt vom Kunden keinerlei Buchhaltungskenntnisse und kann mit Unterstützung unserer Eingabe und Fachhilfe einfach durchgeführt werden. Der Kunde nimmt sich einfach in seiner Firma die Belege zur Hand und trägt die darin enthaltene Information in unsere Eingabefelder ein und erledigt dadurch zugleich auch die notwendige Führung seiner steuerlichen Grundaufzeichnungen. Die Übertragung dieser Information an lfbline.com zur weiteren Verbuchung erfolgt kinderleicht mittels Knopfdruck über das Internet. Spezielle kaufmännische Kenntnisse sind bei dieser Übertragung nicht erforderlich.
Der Kunde kann seine Buchführung an lfbline.com problemlos auslagern. Die Belege verbleiben im Unternehmen des Kunden und können dort jederzeit zur Kontrolle eingesehen werden. Der zeitraubende Postversand entfällt und der Kunde erhält seine Auswertungen via Internet bereitgestellt.
Dieses System wurde nur für Einnahmen-Ausgaben Rechner konzipiert, da im Rahmen der doppelten Buchhaltung gem. § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG der hohe Beleganfall diese Art des Outsourcings auf rationelle Art und Weise nicht ermöglicht. Da jedoch die überwiegende Anzahl der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe klein strukturiert sind, kann diese Art des Outsourcings der Buchführung mittels der Belegübertragung durch Beleginfo online senden enorme Kosten- und Zeitvorteile bringen.

Die wesentlichen Vorteile unserer Software sind:

  • Kleinere Unternehmungen können ihre Buchführung “outsourcen”, d.h. lfbline.com zur Erledigung übergeben.
  • Belege müssen nicht mehr gesendet werden, was Kosten und Zeit erspart.
  • Ihre Belege verbleiben im Unternehmen und sind dort für Sie ständig verfügbar.
  • Die Kosten für Sie bemessen sich nach der Anzahl Ihrer übertragenen Eingabefelder (“Klickbegriffe”).
  • lfbline.com wird von uns ständig upgedatet und ist daher immer aktuell.
  • lfbline.com hat keine vertragliche Mindestbindungsdauer.
  • Umfangreiche Eingabe- und Fachhilfe ermöglicht jedem Laien die Belegübermittlung.

2. Produkte


  • Beleginfo online senden – Allgemein
    Diese Software ist für alle Einnahmen-Ausgaben Rechner aller Branchen, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG ermitteln zu verwenden.
    Von uns wurden hier generelle Eingabefelder (“Klickbegriffe”), welche voraussichtlich für alle Einnahmen-Ausgaben Rechner gelten, vordefiniert. Manche Eingabefelder (“Klickbegriffe”) können nicht verändert werden und müssen daher unverändert ausgefüllt an uns übertragen werden. Andere Eingabefelder (“Klickbegriffe”) kann jeder Betrieb anfangs gemäß seinen persönlichen Gegebenheiten mit entsprechenden Bezeichnungen versehen. Für verschiedene Gruppen von Ausgaben wurden jeweils mehrere Eingabefelder (“Klickbegriffe”) bereitgestellt.
    Am Anfang der Geschäftsbeziehung mit lfbline.com erhält jeder Kunde von uns Hilfestellung für die spezielle Adaptierung dieser Software gemäß dem persönlichen Bedarf seines Unternehmens. Einmal vordefiniert können die Eingabefelder (“Klickbegriffe”) zukünftig unverändert verwendet werden.
  • Beleginfo online senden – Textil
    Da der Textileinzelhandel in Österreich relativ häufig als Branche vorkommt, haben wir ein spezielles Eingabeprogramm für diesen Geschäftszweig konzipiert. Zum Unterschied von den Eingabefeldern bei Beleginfo online senden – Allgemein wurden hier verschiedene Eingabefelder (“Klickbegriffe”) gemäß den besonderen Gegebenheiten im Textileinzelhandel entsprechend vordefiniert.

3. Programmfunktionen


Gemäß den praktischen Anforderungen einer modernen Buchführung enthält unser Modul alle notwendigen Eingabefelder für die Übertragung der Beleginformation eines durchschnittlichen KMU, das seinen Gewinn mittels § 4 Abs. 3 EStG ermittelt.
  • Interaktive Hilfefunktion
    Auf der Eingabemaske befindet sich eine umfangreiche Eingabehilfe sowie eine steuerrechtliche und buchhalterische Fachhilfe. Außerdem ist pro Eingabefeld (“Klickbegriff”) eine Hilfe bereitgestellt.
  • Übersichtlicher Aufbau der Eingabefelder
    Sämtliche Ausgabenarten, die in einem durchschnittlichen KMU anfallen, wurden in entsprechende Großgruppen eingeteilt und mit genauen sog. “Klickbegriffen” versehen. Jeder “Klickbegriff” bezeichnet eine bestimmte Ausgabeart und öffnet ein entsprechendes Eingabefeld. Dieses Eingabefeld ist mit dem Betrag des Beleges zu versehen und abzuspeichern. Es wird via Internet an uns übertragen und kann in der Folge in unserem Rechenzentrum verbucht werden. Merke nochmals: Die Eintragung in die entsprechenden Felder der “Klickbegriffe” ist keine Verbuchung sondern erfolgt rein schematisch gemäß unserer bereitgestellten Hilfe. Buchhaltungskenntnisse sind daher nicht erforderlich.
  • Möglichkeit der Anpassung an spezielle Branchengegebenheiten
    Unser Eingabeschema kann mittels Überschreiben von bestimmten “Klickbegriffen” bzw. der Neuanlage von Eingabefeldern an die jeweiligen Gegebenheiten eines bestimmten Betriebes angepasst werden. Diese Anpassung muss nur jeweils am Anfang der Geschäftsbeziehung mit uns vorgenommen werden und kann überdies mittels bereitgestellter Hilfe sowie Auskünften durch unser Rechenzentrum optimal und einfach gemacht werden.
  • Kommunikation mit lfbline.com
    Für Probleme bei der Belegübermittlung haben wir für Sie eine Serviceline (siehe Kontakt) eingerichtet.
  • Schutz Ihrer vertraulichen Daten
    Der Infofluss von und zu lfbline.com geschieht über sichere Internetlinien, damit Ihre vertraulichen Daten auch vertraulich bleiben. Wir haben dafür eine SSL Verschlüsselung mit 128 bit eingerichtet.

4. Eingabemasken


  • Maske Startseite und Einnahmen
    Nach dem Einloggen in unser Programm gelangen sie zu dieser Maske. Auf dieser Seite ist eine Eingabehilfe und eine Fachhilfe zur Vorabinformation abrufbar.
    Auf der rechten Seite befinden sich die “Klickbegriffe” für die charakteristischen Einnahmen eines KMU. Jeder einzelne dieser “Klickbegriffe” kann angeklickt werden und führt zu einem Eingabefeld mit Hilfe und kann mit dem entsprechenden Geldbetrag versehen werden. Die Informationsübertragung an unser Rechenzentrum erfolgt über das Internet. Die Einnahmenbegriffe können gemäß den persönlichen Gegebenheiten angepasst und für die entsprechende Branche und Betriebsart mit speziellen Bezeichnungen überschrieben werden.
  • Maske Ausgaben 1
    Auf dieser Maske befinden sich neben den “Klickbegriffen” für Wareneinkäufe, die getrennt nach Inland, EU-Raum und EU-Ausland auch andere spezielle vordefinierte Ausgabenarten. Auch diese “Klickbegriffe” können überschrieben und teilweise neu benannt werden.
  • Maske Ausgaben 2
    Auf dieser Maske befinden sich neben den “Klickbegriffen” für Personalausgaben auch andere spezielle vordefinierte Ausgabenarten. Auch diese “Klickbegriffe” können überschrieben und teilweise neu benannt werden.

5. Auswertungen


  • Anzeige und Ausdruck der getätigten Eingaben
    Jeder Unternehmer kann nach getätigter Eingabe alle Eingaben am Bildschirm sichtbar machen bzw. für sein Archiv selbst ausdrucken. Es wird empfohlen dieses Eingabeprotokoll aufzubewahren und zusammen mit den Belegen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gem. BAO 7 bzw. 10 oder 15 Jahre aufzubewahren. Dieses Eingabeprotokoll kann auch als Instrument der späteren Kontrolle aufbewahrt werden.
  • Journal, Saldenliste, GuV nach Verbuch in unserem Rechenzentrum
    Nach Verbuchung in unserem Rechenzentrum wird dem Kunden das Ergebnis in Form der oben angeführten Listen via Internet am PC bereitgestellt. Diese Listen können weitergesendet, ausgedruckt und am Bildschirm angesehen werden. Eine entsprechende Archivierung im Rahmen der Buchführung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird dringend angeraten. Wenn der Unternehmer seine Umsatzsteuer bzw. seine Lohnabgaben selbst melden will, sind diese Auswertungen die Basis.
  • Monatliche bzw. quartalsmäßige Umsatzsteuervoranmeldung
    Für Klienten, die eine entsprechende Steuerberatungs- sowie Vertretungsvollmacht bei lfbline.com unterzeichnet haben, kann von unserem Rechenzentrum auch die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung an die Behörde mit dem jeweils gültigen Formular durchgegeben werden. Dieses Formular kann auch zur Selbstabgabe durch den Unternehmer für diesen am PC online ausgefüllt bereitgestellt werden.